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Nichtraucher-Kegelbahn

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Seit dem 1. August 2007 ist in Baden-Württemberg das Nichtraucherschutzgesetz in Kraft.
Es ist -ohne Ausnahme- verboten, auf der 4-Bahnen-Kegelanlage zu rauchen
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Raucher-Kegelbahn

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Einzige Ausnahme vom gesetzlich vorgeschriebenen Rauchverbot ist im Sportzentrum Halde die alte Kegelbahn.
Gäste, die auf das Rauchen nicht verzichten möchten, können gerne auf der 2-Bahnenanlage kegeln.
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