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Nichtraucher-Kegelbahn
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Seit
dem 1. August 2007 ist in Baden-Württemberg das Nichtraucherschutzgesetz in
Kraft.
Es ist -ohne Ausnahme- verboten, auf der
4-Bahnen-Kegelanlage zu rauchen |
Raucher-Kegelbahn
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Einzige Ausnahme vom gesetzlich vorgeschriebenen Rauchverbot ist im
Sportzentrum Halde die alte Kegelbahn.
Gäste, die auf das Rauchen nicht verzichten möchten,
können gerne auf der 2-Bahnenanlage kegeln.
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